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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Der beste Vorsatz für 2013 lautet „Freiheit“!

15.01.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Januar ist ein guter Zeitpunkt, um mit dem Motorrad-Führerschein zu beginnen Weniger Stress, mehr Sport und keine Zigaretten mehr: An jedem ersten Januar fassen wir die gleichen guten Vorsätze, um sie dann spätestens Ende Februar vergessen oder resigniert aufgegeben zu haben. Was fehlt, ist meist die richtige Motivation – und die ist umso stärker, je positiver die Vorstellungen sind, die man mit dem Ziel verbindet, und je überzeugter man von seiner Erreichbarkeit ist. Warum also das Jahr nicht einmal mit einem Vorsatz beginnen, der konkret genug ist, um ihn umzusetzen, der einen großen Spaß- und Freiheitsgewinn bedeutet und gleichzeitig zu mehr Bewegung an der frischen Luft führt? Die Rede ist vom Motorradführerschein. „Viele hätten ihn gern“, weiß Hans-Peter Wiegert, Inhaber der Fahrschule Wiegert GmbH. „Aber den meisten fällt das erst im Frühling ein, wenn mit den ersten warmen Sonnenstrahlen die Biker wieder auf den Straßen unterwegs sind. Oft ist das Jahr dann schon verplant, oder die Leute rechnen sich aus, dass die Motorrad-Saison schon wieder zu Ende ist, bis sie mit den Prüfungen durch sind – und verschieben den Spaß aufs nächste Jahr.“ Woran viele nicht denken: Januar und Februar sind perfekt geeignet, um schon einmal die Theorie zu machen und im Frühling dann mit der Praxis zu starten. „12 Sonderfahrten sind nötig, die Zahl der Übungsfahrten ist nicht festgelegt und variiert je nach Begabung und Vorkenntnissen“, so Hans-Peter Wiegert. Auch eine gute Ausbildung trägt dazu bei, Übungsfahrten zu reduzieren. „Fahrlehrer, die im Auto den Motorrad-Schülern hinterherfahren, gibt es bei der Fahrschule Wiegert GmbH nicht“, erklärt der engagierte Fahrschulinhaber. „Biker werden bei uns nur von leidenschaftlichen Bikern ausgebildet, die bei den Fahrstunden live dabei sind und wichtige Tipps und Tricks aus der Praxis vermitteln können.“ Wer jetzt bei einer guten, auf Biker spezialisierten Fahrschule in die Theorie einsteigt, hat also beste Chancen, spätestens im Sommer auf zwei Rädern durchzustarten – und das gute Gefühl, endlich mal einen Neujahrs-Vorsatz verwirklicht zu haben, gibt es noch dazu. Als Besonderheit bietet die Fahrschule Wiegert jeden A-Führerschein als "Motorrad-Camp" ab 7 Tagen an!!! Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet Hans-Peter Wiegert gern unter der Durchwahl 07841 / 280 101 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Wiegert GmbH, Hauptstr. 116, 77855 Achern.

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Neue Führerscheinklasse für das Fahren mit Anhänger

18.12.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

BE oder B96 – welche Fahrerlaubnis ist die richtige? Wer Gespanne steuert, sollte rechnen können: Beträgt das zulässige Gesamtgewicht (zG) des Anhängers mehr als 750 kg, ist unter Umständen ein eigener Führerschein nötig. Bisher war dies die Fahrerlaubnis der Klasse BE. Ab dem 19. Januar 2013 wird es mit Einführung der neuen Anhängerklasse B96 komplizierter. Hans-Peter Wiegert, Inhaber der Fahrschule Wiegert GmbH erklärt den Unterschied zwischen der alten und der neuen Anhängerklasse: „Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE darf ich an meinen PKW jeden Anhänger ankoppeln, dessen zulässiges Gesamtgewicht bis zu 3,5 t beträgt. Um diese Fahrerlaubnis zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Einfacher ist die neue Klasse B96 zu haben: Die praktische Prüfung entfällt, ich muss lediglich insgesamt sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis.“ Mit dem Eintrag „B96“ im Führerschein dürfen alle Gespanne gesteuert werden, deren zG insgesamt bis zu 4,25 t beträgt – mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind nur 3,5 t erlaubt. Außerdem darf das zG des Anhängers höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, was ab dem 19.01.2013 aber auch den Inhabern eines einfachen Führerscheins der Klasse B erlaubt ist. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer Hans-Peter Wiegert. „Die Klasse B96 bekommt man zwar leichter, dafür ist das zugelassene Gesamtgewicht aber kleiner als bei der Klasse BE, mit der man Gespanne von bis zu 7 t steuern darf. Für Ihre Entscheidung sollten Sie nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät Hans-Peter Wiegert, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt nur noch die Frage: B96 oder BE? Zur Entscheidung für die richtige Anhänger-Klasse berät Hans-Peter Wiegert alle Interessenten gern telefonisch unter 07841 / 280 101 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Wiegert GmbH, Hauptstr. 116, 77855 Achern.

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Experten auf Deutschlands Straßen

17.09.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Fahrlehrer – ein sozialer Beruf mit großer Verantwortung Verkehrsregeln, die Berechnung von Bremswegen oder die Funktionsweise eines Viertaktmotors – das sind Stärken und Kompetenzen, die wohl die meisten von uns mit dem Beruf des Fahrlehrers verbinden würden. Fragt man allerdings jemanden vom Fach, stehen ganz andere Dinge im Vordergrund: „Flexibilität, Kontaktfreudigkeit und Einfühlungsvermögen sind die Fähigkeiten, die wir in unserer Branche am meisten brauchen“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Denn die Aufgabe eines Fahrlehrers ist nicht, den Schülern einfach nur Wissen einzutrichtern, sondern sie zu guten, sicheren Fahrern zu machen. Und dazu gehört noch weit mehr als die fachliche Kompetenz.“ #userInhaber# ist sich der Verantwortung, die sein Beruf mit sich bringt, sehr bewusst. „Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung fehlerfrei bestehen und auch praktisch bei den Fahrstunden alles richtig machen – ob er das Gelernte allein am Steuer dann wirklich umsetzt, steht auf einem ganz anderen Blatt.“ Der langjährige Fahrlehrer weiß, dass junge Menschen gern ihre Grenzen austesten und es mit Vorschriften dabei nicht immer ganz genau nehmen. „Um den Schülern wirklich bewusst zu machen, dass sie durch falsches Verhalten im Straßenverkehr ihr eigenes und das Leben anderer zerstören können, ist ein gutes Verhältnis ganz wichtig. Wir müssen den richtigen Ton treffen – und genug Sympathie erwecken, um als Vorbild akzeptiert zu werden.“ Fächer wie Pädagogik und Verkehrsverhalten sind daher, neben Technik, Recht oder praktischem Fahren, wichtiger Bestandteil der fünfmonatigen Ausbildung an der Fahrlehrerfachschule. Danach folgen mindestens viereinhalb Monate Praktikum. Auszubildende müssen mindestens 22 Jahre alt sein, mehrere Jahre Fahrpraxis nachweisen können und die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE besitzen. Doch damit nicht genug. „Regelmäßige mehrtägige Weiterbildungen sind gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt #userInhaber#. „So bleiben wir in punkto Verkehrsrecht oder Umweltschutz, vor allem aber auch Unterrichtsgestaltung, immer auf dem Laufenden.“ Genauere Auskunft zur Fahrlehrer- oder Führerscheinausbildung gibt #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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